Der usūlu l-fiqh ist das methodische Werkzeug, mit dem sich (unter anderem) Ableitungen aus den islāmische Quellen treffen lassen. Um dieses essentielle methodische Werkzeug samt seinen Prinzipien selbst abzuleiten, zu bestimmen und systematisch zu strukturieren, haben sich unter den Gelehrten des usūl drei Methodiken entwickelt.
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Die Methode der Fuqahā’ (Rechtsgelehrten) oder auch die Methode der Hanafiyyah.
Entsprechend dieser Methode verfasste eine Gruppe von hanafitischen Gelehrten ihre Bücher. Ihre Vorgehensweise besteht darin, die Prinzipien und Regeln des usūl im Lichte der überlieferten fatāwā (Rechtsgutachten) und der furū’ (juristische Ableitungen) der früheren hanafitischen Gelehrten – wie etwa Abū Hanifa, Abū Yūsuf, Muhammad ibnu l-Hasan und Ibn Abī Layla – zu verstehen und abzuleiten.
Falls sie ein Prinzip im Widerspruch zu den etablierten furū’ (juristische Ableitungen) vorfanden, versuchten sie, dieses so zu modifizieren, dass es mit den furū’ übereinstimmt.
Dementsprechend findet man in dieser Art und Methodik einen praktischen Bezug zu den furū’ des Fiqh.
Zwei Bücher, die dieser Methode zuzuordnen sind:
- taqwīmu l-adilah fī usūli l-fiqh von ad-Dabūsī (430 n.H.)
- Al-muharrar fī usūli l-fiqh oder auch bekannt als usūlu s-sarkhasī von As-Sarkhasī (483 n.H.)
Die Methode der Scholastiker (Mutakallīmūn) oder auch die Methode der Šāfi’iyyah:
Diese Methode besteht darin, die usul-rechtlichen Prinzipien gemäß logischen Grundlagen festzulegen und mit rationalen Beweisen zu bestätigen.
Dabei werden oftmals diese ausgearbeiteten Regeln und Prinzipien des Usūl ausführlich in Form (fiktiven) Diskussionen und Debatten behandelt. Anders als bei der ersten Methode, werden die furū’ der früheren Gelehrten aus den einzelnen Sachverhalten des Fiqh nicht berücksichtigt.
Diese Methode wird als „Methode der Mehrheit“ bezeichnet, weil die meisten Rechtsschulen – d.h die Mālikiyyah, Šāfi’iyyah, Hanābilah und andere – diesem Ansatz in der Darlegung der usūl-Methoden folgten.
Sie wird auch als „Methode der Mutakallīmūn bezeichnet, da ihre Autoren sich stark mit den usūl-rechtlichen Fragen auf Grundlage des sogenannten Ilmu l-Kalam auseinandersetzten und viele ihrer Verfasser selbst Mutakallīmūn waren.
Im Allgemeinen war die größte Mehrheit derer, die sich mit dem Usūl beschäftigten, vom Kalām beeinflusst und gehörte diesen Gruppierungen an, wie etwa den Muʿtazilah oder den Ašāʾirah. Dieser Einfluss wird insbesondere deutlich, wenn man zwischen den Zeilen ihrer Bücher liest und versteht, auf welchen Grundlagen bestimmte Aussagen so formuliert wurden, wie sie es sind.
Weiterhin wird sie als „Methode der Šāfi’iyyah“ bezeichnet, weil die erste Person, die ein Buch nach diesem methodologischen Ansatz geschrieben hat, Imam aš-Šafi’ī war, und zwar in seinem bekannten Werk ar-Risala.
An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass aš-Šafi’Ī dieses Buch nicht auf kalāmischer Grundlage verfasste oder gar unter Einfluss des Ilmu l-Kalam stand.
Zwei Bücher, die dieser Methode zuzuordnen sind:
- al-Burhān von Al-Juwaynī ( 478n.H.)
- al-Mustasfā von Al-Ghazālī 505 (n.H.)
Die kombinierte Methode (zwischen den beiden genannten Methoden)
Dabei werden die usul-rechtlichen Prinzipien und Regeln durch textliche und rationale Beweise festgelegt und anschließend auf die einzelnen spezifische Fiqh-Fälle angewendet. Diese Methode entstand im 7. Jahrhundert nach der Hijra.
- Jam’u l-Jawāmi’ von ibnu s-Subkī (771 n.H)
Diese drei Methoden zeigen die Vielfalt und verschiedenen Herangehensweisen der jeweiligen Gelehrten des usūl in ihrer Bestimmung der Prinzipien und Regel.




